AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen Werbeleistungen GKS Admin-Tool

AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen Werbeleistungen

§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen

  1. Die GKS Handelssysteme GmbH - im Folgenden: GKS - betreibt im Internet unter anderem unter den Domains "RESTPOSTEN.de" und "grosshandel.eu " virtuelle Marktplätze für den Business-to-Business Handel, im Folgenden: Plattformen. Jeder Besucher der Plattformen kann diese einsehen, die Teilnahme am Handel ist nur registrierten Mitgliedern möglich.
  2. Besucher sind alle Internetnutzer, die Inhalte der Plattformen abrufen. Mitglieder sind die Besucher, die mit GKS einen Vertrag über die Nutzung der Plattformen geschlossen haben. Nutzer sind sowohl Besucher als auch Mitglieder. Werbende sind Nutzer, die mit GKS einen Vertrag über die Schaltung von Werbung geschlossen haben.
  3. Diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für alle, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Werbenden und GKS. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Werbenden (auch z.B. Bezugsbedingungen, Einkaufsbedingungen) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geltung ist bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart. Jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Werbenden wird ausdrücklich widersprochen.
  4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten der Werbenden aus den Werbeverträgen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
§ 2 Vertragsschluss
  1. Die Schaltung von Werbung auf den Plattformen ist nur im Rahmen eines Werbevertrages möglich. Der Abschluss eines Vertrags über die Schaltung von Werbung auf den Plattformen ist nur Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen möglich.
  2. Werbebuchungen kann der Besucher bzw. das Mitglied über das GKS Admin Tool im Bereich Werbecenter vornehmen. Dort sind die von GKS angebotenen Werbeformen wie z.B. Sonderplatzierungen von bestimmten Produktangeboten oder Bannerwerbungen durch Aktivierung der Schaltflächen „Format auswählen“ oder „Verfügbarkeit prüfen“ auszuwählen. Je nach Werbeform wählt er verfügbare Zeiträume oder Kalenderwochen mittels einer Kalenderübersicht oder ein verfügbares Format einer Bannerwerbung aus. Über die Schaltfläche „In den Warenkorb“ werden die ausgewählten Werbeformen in den Warenkorb aufgenommen. Nach Aufruf des Warenkorbes wird ihm eine Übersicht der ausgewählten Werbeformen angezeigt. Er hat die Möglichkeit über eine „löschen“ Funktion Werbeformen aus dem Warenkorb zu entfernen. Über die Schaltfläche „zur Kasse“ gelangt er in die Übersicht der ausgewählten Auftragspositionen und erklärt durch Auslösen der Schaltfläche „Bestellung absenden“ verbindlich einen Vertrag über die Schaltung der ausgewählten Werbung schließen zu wollen. GKS nimmt das Angebot durch Übersendung einer Rechnung an. Diese Annahme ist aufschiebend bedingt durch vollständige Zahlung des jeweils in Rechnung gestellten Betrages innerhalb der auf der Rechnung genannten Fälligkeitsfrist. Erfolgt der Eingang einer Zahlung nach Ablauf der Frist, ist GKS berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbeleistungen dennoch im vereinbarten Zeitraum zu schalten oder wird dem Werbenden einen alternativen Zeitraum anbieten, falls die Werbefläche bereits anderweitig vergeben sein sollte.
  3. Die Schaltung von Werbeleistungen auf den Plattformen ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der unter http://www.restposten.de/werbepreisliste.pdf bzw. http://www.grosshandel.eu/werbepreisliste.pdf oder abrufbaren Preisliste, die Bestandteil des Werbevertrages ist. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  4. Alle Zahlungen sind im Voraus fällig und können mittels der von GKS betriebenen Zahlungsverfahren erbracht werden, für die § 2 Abs. 5 der AGB von GKS entsprechend gilt. Für Zahlungen aus dem Ausland kann GKS zusätzlich einen Pauschalbetrag gemäß der Preisliste verlangen.
  5. Die Rechnungsstellung durch GKS erfolgt in elektronischer Form. Eine Übersendung findet per E-Mail statt. Der Werbende ist dazu verpflichtet, für die tatsächlichen und technischen Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Empfangs zu sorgen. GKS ist lediglich zur Aussendung der jeweiligen E-Mail verpflichtet. Wünscht der Werbende zusätzlich einen Versand auf dem Postweg, ist GKS berechtigt, hierfür einen Pauschalbetrag gemäß der Preisliste zu verlangen.
§ 3 Bereitstellung der Werbeflächen
  1. GKS stellt Werbeflächen sowohl auf den Plattformen, als auch in anderen Medien, wie z.B. in Sozialen Netzwerken, Newslettern oder anderen E-Mails zur Verfügung.
  2. GKS übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Plattformen im Einzelfall.
  3. GKS übernimmt keine Gewähr für die Reichweite der Werbeflächen, also dafür, dass die Werbeflächen in einer bestimmten Anzahl angezeigt, ausgeliefert, korrekt empfangen, gelesen oder angeklickt werden.
  4. GKS ist berechtigt, den Funktionsumfang und die Art und Weise der Darstellung der Werbeflächen jederzeit ohne vorherige Mitteilung zu erweitern oder in angemessener Weise einzuschränken, sofern dies für den Werbenden zumutbar ist.
§ 4 Rechte und Pflichten der Werbenden
  1. GKS behält sich vor, dem Werbenden vor einer Schaltung bestimmter Werbeleistungen, Informationen zu den technischen und inhaltlichen Anforderungen der Werbeleistung auf den Plattformen zuzusenden. Der Werbende verpflichtet sich, seine Werbung entsprechend dieser Anforderungen zu erstellen und vorzubereiten. Der Werbende verpflichtet sich zudem, Werbungen vorzubereiten, die von ihm alternativ eingesetzt werden können, falls die ursprüngliche Werbung nicht die vorausgesetzte Reichweite erreicht, das beworbene Produkt ausverkauft oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar ist oder ein Austausch der Werbeleistung aus anderen Gründen erforderlich ist.
  2. Der Werbende garantiert GKS, dass die zur Werbung vom Werbenden verwendeten Informationen und Inhalte sachlich richtig und rechtlich zulässig sind. Insbesondere ist er verpflichtet, nicht in wettbewerbswidriger Weise zu werben und nicht gegen Rechte Dritter zu verstoßen. Der Werbende garantiert, im Besitz aller erforderlichen Rechte, etwa der gewerblichen Schutzrechte und/oder Urheberrechte zu sein. GKS ist berechtigt, hierüber einen geeigneten Nachweis zu verlangen, der innerhalb von 2 Werktagen auf Kosten des Werbenden an GKS zu übermitteln ist.
  3. Der Werbende garantiert GKS, das die in der Werbung von ihm bereitgehaltenen Informationen keinen schädigenden Quellcode und auch keine sonstigen schädigenden Programmieranweisungen enthalten. Der Werbende garantiert, dass die Inhalte nicht gegen §§ 202a), 202b), 202c), sowie §§ 303a), 303b StGB (Computerstraftaten) verstoßen.
  4. Der Werbende überträgt GKS an den vom jeweiligen Werbenden auf den Plattformen bereit gehaltenen Inhalten diejenigen Rechte die dafür notwendig sind, die Werbung wie beauftragt zu schalten, also insbesondere die Informationen zu vervielfältigen und im Internet abrufbar zu halten.
  5. Die Hinterlegung von Informationen und Daten auf Computersystemen erfolgt auf Risiko des Werbenden. Die hinterlegten Informationen können verloren gehen oder aufgrund eines Angriffs in Hände Dritter gelangen. GKS sichert sein System und die hinterlegten Daten entsprechend dem aktuellen Stand der Technik. Der Werbende ist jedoch verpflichtet, von diesen Daten in regelmäßigen Abständen Sicherungen durchzuführen. GKS stellt ihm zu diesem Zweck im Dienst entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung. Sollte es zu einem Datenverlust kommen, ohne dass GKS dies zu vertreten hat, haftet GKS nicht für den Datenverlust. Im Übrigen haftet GKS nur bis zur Höhe des Aufwandes, um die vom Werbenden ordnungsgemäß gesicherten Daten mit vertretbarem Aufwand wiederherzustellen.
  6. Der Werbende verpflichtet sich dazu, die Schaltung von Werbung nicht zur Bewerbung von mit GKS konkurrierenden Angeboten zu nutzen.
  7. Der Werbende stellt GKS von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf einem Verstoß des Werbenden gegen diese Werbebedingungen beruhen frei. Dies umfasst insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung.
  8. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Werbebedingungen verpflichtet sich der Werbende gegenüber GKS für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen, von GKS nach billigem Ermessen festzusetzenden, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfenden Vertragsstrafe. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 5 Rechte von GKS
  1. GKS ist berechtigt, die Werbung vor Erbringung der Werbeleistungen auf die Einhaltung der technischen und inhaltlichen Anforderungen zu kontrollieren und Werbeleistungen wegen einer Nichteinhaltung dieser Vorgaben abzulehnen oder Werbungen ggf. anzupassen.
  2. GKS ist insbesondere berechtigt, Korrekturen an den Angeboten wie etwa Formulierungs- oder Rechtsschreibfehler ohne weitere Nachricht an den Werbenden selbst vorzunehmen.
  3. GKS ist weiterhin berechtigt, die Werbeleistung auf Performance, Reichweite und Aufnahme in Suchmaschinen zu kontrollieren. GKS ist berechtigt, zur Verbesserung dieser Performance Änderungen an beispielsweise den Keywords einer Werbung vorzunehmen, wenn hierdurch zu vermuten ist, dass eine Erhöhung der Performance erreicht werden kann.
  4. GKS ist berechtigt, den Werbenden dazu aufzufordern, darüber hinausgehende Änderungen an der Werbung selbst vorzunehmen. GKS ist berechtigt, für diese Änderungen eine angemessene Frist zu setzen. Lässt der Werbende diese Frist verstreichen, ist GKS berechtigt, die Werbung durch ein vom Werbenden vorbereitetes Alternativangebot zu ersetzen. Lässt der Werbende die Frist verstreichen und hat dieser auch kein Alternativangebot vorbereitet, ist GKS berechtigt, die Werbeleistung zu deaktivieren und die Werbefläche an einen Dritten neu zu vergeben. In diesem Falle erfolgt keine, auch keine teilweise, Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung des Werbenden.
  5. GKS ist jederzeit berechtigt, Werbeleistungen, etwaige Zielseiten der Werbungen und/oder integrierte Links, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und dieser Werbebedingungen hin, zu überprüfen. Im Falle eines begründeten Verdachts eines Verstoßes ist GKS berechtigt, die Schaltung/Erbringung der Werbeleistung zu verweigern, laufende Werbeleistungen zu deaktivieren oder eine Auslieferung einzuschränken. GKS informiert den Werbenden unverzüglich über den Verdacht und die eingeschränkte oder ausgesetzte Auslieferung der Werbeleistung.
  6. Im Falle eines begründeten Verdachts des Verstoßes gegen geltendes Recht, wie etwa gewerbliche Schutzrechte Dritter, Sicherheits-, Genehmigungs- oder Kennzeichnungspflichten ist GKS berechtigt, die Schaltung der Werbeleistung zu verweigern, laufende Werbeleistungen zu deaktivieren oder eine Auslieferung einzuschränken. In diesen Fällen haftet GKS nicht, auch nicht für etwa entgangenen Gewinn.
§ 6 Vertragsbeendigung, Sperrung
  1. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Werbende gegen diese Geschäftsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen hat, ist GKS berechtigt, auch ohne vorherige Abmahnung Maßnahmen zu ergreifen, um diese Verstöße zu unterbinden. Zu diesem Zweck ist GKS berechtigt, einzelne Werbeinhalte vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu entfernen und/oder einzelne Werbende dauerhaft von der Nutzung der Plattformen auszuschließen. GKS wird hierbei die berechtigten Interessen des Werbenden berücksichtigen.
    GKS ist berechtigt, jegliche Werbeleistungen erst nach einer Prüfung frei zu schalten, wenn der Werbende bereits zuvor gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen oder GKS ein berechtigtes Interesse an einer Prüfung hat.
    Verträge über die Schaltung einer Werbeleistung haben eine jeweils vereinbarte Laufzeit und enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  2. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund oder zu Sperrung von Werbeleistungen ist hiervon ausgenommen. In derartigen Fällen werden bereits gezahlte Gebühren nicht zurückerstattet.
§ 7 Haftung, Verantwortlichkeit
  1. Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet GKS bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haftet GKS - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GKS nur
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von GKS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit GKS Arglist zur Last gelegt werden kann oder im Falle von Garantien oder im Geltungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.
  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Werbende nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Werbenden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 8 Änderungen dieser AGB, Übertragung von Rechten
  1. GKS hat das Recht, die Bestimmungen bezüglich der zu erbringenden Leistung nach billigem Ermessen in Abwägung der technischen Erfordernisse und Marktgegebenheiten zu ändern, soweit dies für den Werbenden zumutbar ist.
  2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf den Plattformen veröffentlicht. Über Änderungen der AGB, die nicht unter § 8 Absatz 1 fallen wird das Werbende in Textform informiert. Die Änderungen werden wirksam, sofern der Werbende den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Werbende wird bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen.
  3. GKS ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Werbende berechtigt, sich vom Werbevertrag zu lösen.
§ 9 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Werbende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Werbende keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Ergänzend geltend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GKS sowie die Datenschutzbestimmungen.
  4. Jegliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Stand: 01.01.2016
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